Transparenzhinweis
zur Kommunalwahl 2026

Hinweis gemäß Verordnung (EU) 2024/900:
Diese Mitteilung erfolgt gemäß der EU-Verordnung 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).

Verantwortliche Stelle
Verantwortlich für die nachfolgend beschriebenen politischen Werbemaßnahmen ist die Liste „Bürger für Babensham“
https://www.buerger-fuer-babensham.de

Vertreten durch: Roger Diller

Zweck der Veröffentlichung
Dieser Transparenzhinweis dient der Offenlegung politischer Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 in der Gemeinde Babensham. Ziel ist die Information der Bürgerinnen und Bürger über Inhalte, Ziele und Kandidierende der Wählergruppe.

Art der Werbemaßnahmen
Im Rahmen der Kommunalwahl werden ausschließlich folgende Werbeformen genutzt:

  • Veröffentlichungen und Informationen auf der eigenen Website

  • Erstellung und Verteilung eines Informationsflyers im Gemeindegebiet Babensham

  • Anbringung einer begrenzten Anzahl von Wahlplakaten innerhalb der Gemeinde

Es erfolgt keine bezahlte Werbung in sozialen Netzwerken, keine Online-Anzeigen und kein gezieltes Targeting von Nutzergruppen.

Zeitraum
Die genannten Maßnahmen erfolgen im Zeitraum vor der Kommunalwahl 2026. Voraussichtlich Januar bis März 2026

Finanzierung
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Werbemaßnahmen betragen ca. 400 Euro. 

Die Finanzierung erfolgt ausschließlich aus Eigenmitteln der Liste „Bürger für Babensham“. Es werden keine ausländischen Mittel sowie keine Zuwendungen von Parteien, Unternehmen oder sonstigen Organisationen verwendet.

Externe Dienstleister
Sofern für Druck oder Gestaltung erforderlich, können externe Dienstleister (z. B. Druckereien) beauftragt werden. Eine inhaltliche Einflussnahme durch Dritte erfolgt nicht.